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   BFH, 14.08.2001 - II B 85/00   

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https://dejure.org/2001,9876
BFH, 14.08.2001 - II B 85/00 (https://dejure.org/2001,9876)
BFH, Entscheidung vom 14.08.2001 - II B 85/00 (https://dejure.org/2001,9876)
BFH, Entscheidung vom 14. August 2001 - II B 85/00 (https://dejure.org/2001,9876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Notariell beurkundeter Kaufvertrag - Grundstücksverkauf - Festsetzung von Gewerbesteuer - Eintragung im Grundbuch - Aufhebung eines Vertrages - Rückerwerb eines Grundstücks - Aufhebung der Steuerfestsetzung - Divergenz - Verfahrensmangel

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.10.1987 - II R 123/85

    Grunderwerbsteuer - Nichtfestsetzung der Steuer - Ursprüngliche Rechtsstellung -

    Auszug aus BFH, 14.08.2001 - II B 85/00
    Auch die Rüge, das Urteil des FG weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Oktober 1987 II R 123/85 (BFHE 152, 193, BStBl II 1988, 296) ab, entspricht nicht den Begründungserfordernissen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO.
  • BFH, 11.10.1995 - II R 97/93

    Voraussetzungen für die Nichtbesteuerung eines Erwerbsvorgangs nach dem

    Auszug aus BFH, 14.08.2001 - II B 85/00
    Die von der Klägerin geltend gemachte Divergenz des FG-Urteils zur Entscheidung des BFH vom 11. Oktober 1995 II R 97/93 (BFH/NV 1996, 260) liegt nicht vor.
  • FG Berlin, 20.12.2004 - 1 K 1090/02

    Weiterverkauf eines Grundstücks als Schein-Rückerwerb

    Nutzt hingegen der Käufer seine Rechtsstellung bei der Weiterveräußerung im eigenen Interesse oder im Fremdinteresse (z. B. in Wahrnehmung der Interessen eines Gesellschafter/Geschäftsführers) aus (vgl. zum Fremdinteresse Beschluss des BFH vom 14. August 2001 II B 85/00, BFH/NV 2001, 1605), steht dies der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes entgegen, weil dadurch der Verkäufer seine freie Verfügungsbefugnis über das Grundstück nicht wiedererlangen konnte.
  • FG Sachsen, 29.11.2005 - 1 K 1195/03

    Grunderwerbsteuerliche "Rückgängigmachung" eines Kaufvertrages mit Ehegatten als

    e) Aus den vom FA in der Begründung zum Antrag auf mündliche Verhandlung zitierten Entscheidungen (BFH-Beschlüsse vom 14. August 2001 - II B 85/00, BFH/NV 2001, 1605; vom 2. Dezember 1987 - II R 94/85, BFH/NV 1989, 253) ergibt sich nichts anderes.
  • FG Nürnberg, 09.10.2003 - IV 194/02

    Keine Rückgängigmachung eines Grundstückserwerbs bei Aufhebung des Kaufvertrags

    Diese Voraussetzungen liegen-regelmäßig vor, wenn der ursprüngliche Verkäufer das Grundstück im, Interesse und auf Verlangen des ursprünglichen Käufers weiter veräußert (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14.08.2001 II B 85/00, BFH/NV 2001, 1605 und in BFH/NV 2002, 1170 ; Sack in Boruttau, GrEStG , 15. Aufl., § 16 Rn. 61b, S. 1083 Mitte).
  • FG Sachsen, 29.11.2005 - 1 K 1197/03

    Grunderwerbsteuerliche "Rückgängigmachung" eines Kaufvertrages mit Ehegatten als

    e) Aus den vom FA in der Begründung zum Antrag auf mündliche Verhandlung zitierten Entscheidungen (BFH-Beschlüsse vom 14. August 2001 - II B 85/00, BFH/NV 2001, 1605; vom 2. Dezember 1987 - II R 94/85, BFH/NV 1989, 253) ergibt sich nichts anderes.
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